wpr II am 29.05.2007
1) das Frachtgeschäft
Beteiligte: Absender, Empfänger, Frachführer, Spediteur
Pflichten des Absenders
Haftung des Frachtführers
Haftungsbegrenzung
Umzugsgut
Speditionsgeschäft
Hauptpflichten des Versenders
Verjährung
Beendigung
Fall 15: Lösung: a) Frachtführer; b) Spediteur
Kontrollfragen:
Der Frachtvertrag ist ein Werksvertrag; Der Frachtvertrag wird immer zwischen folgenden Parteien geschlossen – Lösung: 3. Absender – Frachtführer
Der Kraftwerkbetreiber Y bestellt bei der X GmbH eine neue Kraftwerksturbine. Die Turbine wird auf Kosten des Y vom Frachtführer F durch den Fahrer W geliefert. Leider weist sie starke Transportschäden auf. Gegen wen hat Y einen Schadensersatzanspruch?-Lösung: 1. F
2) Gesellschaftsrecht
Themenfeld wurde nur angerissen. Klausurrelevant (2 Fragen kommen vor):
Unterschiede Personen- und Kapitalgesellschaften; Begriff Komplementär / Komanditist
3) Allgemeines
In der nächsten und letzten Veranstaltung werden wir eine Probeklausur bekommen und lösen. Diese soll sich stark an der tatsächlichen Klausur orientieren. Weiterhin will Hr. Hoß mit Fr. Gahlen bzgl. Fragestellungen BGB Kontakt aufnehmen. Fragen aus dem Themenbereich BGB werden aber auch in der eben genannten Probeklausur behandelt werden.


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