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betriebliche Steuerlehre am 05.12.2007 (UStG)

In der zweiten Vorlesung ging es nach einer kurzen Wiederholung ausschließlich um den § 3c UStG. Hier wird heftig auf dem Ort der Lieferung in besonderen Fällen herumgeritten. Nämlich dann, wenn es sich bei dem Käufer z.B. um eine Privatperson oder Kleinunternhemer handelt (sog. Exoten). Wenn es sich um den letztgenannten Personenkreis handelt, muss man noch die Lieferschwelle beachten. Moment “die” Lieferschwelle gibt es gar nicht – denn damit das Ganze so richtig unübersichtlich wird hat hier natürlich jedes EU-Land so seine eigene Lieferschwelle. Achso – ganz wichtig – der § 3c kommt nur zum Zug , sofern es sich um eine warenbewegte Lieferung von EU-Land zu EU-Land handelt – super einfach, oder?

Naja, wir haben im Prinzip zu jedem Absatz ein oder mehrere Beispiele gemacht.

Zum Schluß gab es dann auch noch eine Hausaufgabe. Wir sollen bis Samstag die Übungsaufgaben 1 und 2 lösen. Finden tun wir diese auf der Plattform.

Ich habe mich mal an der Lösung versucht. Hoffe ich liege nicht allzu doll daneben. Werden wir aber Samstag dann genauer wissen.

Update:
Habe die richtigen Lösungen (nach der Vorlesung) jetzt eingestellt!

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