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Fallstudie I – Themenausgabe

Im Hauptstudium müssen insgesamt 2 Fallstudien erarbeitet werden. Dies ergibt sich aus § 22 (2) der Diplom-Prüfungsordnung. Ganz genau heißt es dort:

"Zusätzlich sind zwei Studienleistungen im Sinne des § 60 Abs. 4 FHG in Form von zwei Fallstudien zu erbringen. Diese setzen sich jeweils aus einer Hausarbeit und einer anschließenden Präsentation zusammen. Durch die Fallstudie soll der Studierende zeigen, dass er mit den im Grundstudium
erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet eines Faches konkrete Probleme selbständig und kooperativ lösen kann."

Für die erste Fallstudie gab es gestern die Themen. In einem Team von drei Studenten wollen wir das Thema "Projektdokumentation" ausarbeiten. Abgabetermin ist der 11. Februar 2009. Das genaue Thema müssen wir noch genau ausformulieren. Ein bißchen Spielraum hat man uns gelassen. Aber im Prinzip soll es um die Dokumetation von Projekten gehen.  Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Was für Verfahren müssen beachtet werden?So die Richtung…

Das erste "konspirative" Treffen wird am Samstag stattfinden.