Nächste Schritt – der Laufbahnwechsel!
In meinem letzten Artikel hatte ich angedeutet, dass sich das Studium für meinen weiteren beruflichen Werdegang positiv auswirken wird. Warum das so ist, möchte ich in diesem Blogpost kurz darstellen.
Wie die meisten meiner Leserinnen und Leser bereits wissen dürften, bin ich im öffentlichen Dienst beschäftigt. Für verbeamtete Beschäftigte gilt das so genannte Laufbahnprinzip. Je nach Qualifikation erfolgt die Zuordnung in eine von vier Laufbahnen.
Eine Laufbahn umfasst alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung voraussetzen. Zur Laufbahn gehören auch der Vorbereitungsdienst und die Probezeit. Der Beamte wird in eine Laufbahn entsprechend seiner schulischen Vorbildung berufen.
Folgende Laufbahnen werden unterschieden (vergl. die jeweilige Laufbahnverordnung):
einfacher Dienst – Voraussetzung Hauptschulabschluss;
mittlerer Dienst – Voraussetzung Mittlere Reife oder gleichwertig;
gehobener Dienst – Voraussetzung Fachhochschulreife oder gleichwertig;
höherer Dienst – Voraussetzung Universitätsabschluss oder gleichwertig.
Für Spitzenbeamte der jeweiligen Laufbahn ist der Aufstieg in die höhere Laufbahn unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich (Regelaufstieg oder Verwendungsaufstieg).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenrecht#Laufbahnprinzip
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