Archiv für die Kategorie ‘betriebl. steuerlehre’
Für die Nachwelt möchte ich folgendes festhalten. Die Klausur (gestellt von Knut Stuhldreier) war ganz schön anspruchsvoll und mit so einigen Tücken behaftet!
Es kamen zwar hauptsächlich Dinge aus der Eingrenzung vor (siehe meine klausurrelevanten Beispiele) – allerdings gab es so einige Fallen.
Hier mal ein paar Beispiele.
EStGÂ
-  § 13 LuF -Gewinn unter 600 Euro, somit Abzug nach § 13 (3) i.H.v. 600 Euro
- § 19 – nichstelbständige Arbeit – niedrigere Werbungskosten als Pauschbetrag (920€)
- § 21 Vermietung und Verpachtung – Januar-Miete 08 im Dezember 2007 gezahlt; Reparaturrechnung (für Werbungskosten) erst im Januar 2008 gezahlt
- § 18 selbstständige Arbeit – Krankengymnast
- 2x Einkünfte aus § 22 – aber nur einmal WK-PB abzuziehen
AO
- ganz böse Fristenden; Samstage, Sonntage – alles was das Herz begehrt
- ganz gemein, bei Fristüberprüfung gab es in einem Fall eine Steuerhinterziehung zu beachten, dann verlängert sich die Frist von 4 auf 10 Jahre
BStG
- keine gemeinen Fallen, ausser eine Investitionseinlage, die war glaube ich abzuziehen
- Spenden, war aber kein Problem (Uni Essen, DRK und eine Partei)
- Bußgeldzahlung
UStG
- war komisch, da 2 oder 3 Sachverhalte nur in Deutschland “spielten”
- ansonsten keine Überraschungen
- ein Sachverhalt mit 25 Flaschen Cognac
So mehr fällt mir nicht ein. Es gibt zu jedem Bereich sicherlich noch mehr zu erzählen – aber das ist mir nur im Gedächnis geblieben. Wer nur die klausurrelevanten Aufgaben kann, wird zwar keine 100 Punkte einstreichen, aber für 50 + x reicht es alle mal.
Ich bin jetzt durch mit dem Thema und hoffe in diesem Leben nix mehr von Einkunftsarten usw. hören zu müssen – obwohl meine Einkommenssteuererklärung für 2007 steht noch aus.
Am 19.01 hatten wir die letzte Vorlesung im Bereich Abgabenordnung. Gleichzeit wurde uns die Eingrenzung für diesen Themenbereich ans Herz gelegt.
Hat zwar ein bißchen gedauert, aber hier nun die relevanten Beispiele:
AO: klausurrelevante Aufgaben
Das war dann auch die letzte Vorlesung Umsatzsteuer. Wir haben die Übungsaufgaben 4 und 5 durchgenommen. Dazu kamen dann noch die Steuerbefreiungen nach § 4a Nr. 1a und Nr. 1b UStG dran (siehe Aufgabe 5).
Für die Klausur habe ich dann mal alle Aufgaben zusammengefaßt. Ich denke besonders hilfreich sind die Aufgaben 4 und 5.
UStG: klausurrelevante Aufgaben
Das war die letzte Vorlesung bei Prof. Dr. Stuhldreier. Und – na klar es gab eine Eingrenzung. Insgesamt wurden 2 Fälle bearbeitet.
Da wir in Abgabenordnung bereits erfahren haben, dass der Bereich EStG genau 2 Fälle beinhalten wird, kann sich jeder selbst ausrechnen, wie hoch wohl die Wahrscheinlichkeit sein dürfte, dass diese beiden Fälle nicht klausurrelevant sind:
EStG: Klausurrelevante Aufgaben
Heute ging es weiter mit “Orte der sonstigen Leistung”. Hier haben wir uns die § 3 a (3) und § 3 b UStG abschließend angeschaut.
Danach hat er uns ordentlich mit der Übungsaufgabe 3 und ihren 4 Textziffern gequält. Für alle die diesen Spaß verpaßt haben - hier gibts die Aufgaben inkl. Lösungen:
Übungsaufgabe 3 – UStG
Für die nächste Veranstaltung sollen wir bitte die Übungsaufgaben zur “sonstigen Leistung” im “Umsatzsteuer Skript ” anschauen. Die Aufgaben findet ihr ab Seite 45. Weiterhin sollen wir die Übungsaufgabe 4 lösen und die Ergebnisse mitbringen. Â
Mal schauen, ob ich es bis dahin schaffe. Wenn ja, werde ich sie hier einstellen.
Heute hat Prof. Dr. Stuhldreier einige klausurrelevante Themen genannt:
1. es wird im Bereich EStG zwei Fälle geben
2. ein kleiner Fall zum § 24a EStG – Altersentlastungbetrag
3. ein großer Fall zum Thema “Einkünfte ermitteln”; hierzu sollten wir uns Schwerpunktmäßig diese Punkte anschauen:
- § 13 EStG – §4a abweichendes Wirtschaftsjahr und §13 (3) Freibetrag
- § 15 EStG – §4a abweichendes Wirtschaftsjahr
- § 18 EStG – § 4 (3) Einnahmeüberschußrechnung; §11 Zufluß-Abfluss-Prinzip
- §19 EStG – Versorgungsbezüge, Freibetrag, Werbungskosten, Werbungskosten-Pauschbeträge
- § 20 EStG – Halbeinkünfteverfahren, Sparerfreibetrag, Werbungskosten, Werbungskosten-Pauschbeträge
- § 21 EStG – Vermietung und Verpachtung; §11 Zufluss-Abfluss-Prinzip
- § 22 EStG – Leibrente; Unterhalt an Ex
Neues kam aber auch noch dran:
- § 33 EStG außergewöhnliche Belastungen (agB)
- § 10 ff EStG – Sonderausgaben (unbeschränkt abziehbare und sonstige beschränkt abziehbare Sonderausgaben; Vorsorgeaufwendungen nicht klausurrelevant!)
Wir haben die Übungsaufgaben 1 und 2 besprochen. Die Ergebnisse findet ihr hier:
Dann ging es weiter mit “Orte der sonstigen Leistungen“. Auch ein Hammer-Thema, das sich nicht von selbst erschließt. Aber warten wir die nächste Vorlesung ab – dann gibt es hierzu Übungsaufgaben!
In der zweiten Vorlesung ging es nach einer kurzen Wiederholung ausschließlich um den § 3c UStG. Hier wird heftig auf dem Ort der Lieferung in besonderen Fällen herumgeritten. Nämlich dann, wenn es sich bei dem Käufer z.B. um eine Privatperson oder Kleinunternhemer handelt (sog. Exoten). Wenn es sich um den letztgenannten Personenkreis handelt, muss man noch die Lieferschwelle beachten. Moment “die” Lieferschwelle gibt es gar nicht – denn damit das Ganze so richtig unübersichtlich wird hat hier natürlich jedes EU-Land so seine eigene Lieferschwelle. Achso – ganz wichtig – der § 3c kommt nur zum Zug , sofern es sich um eine warenbewegte Lieferung von EU-Land zu EU-Land handelt – super einfach, oder?
Naja, wir haben im Prinzip zu jedem Absatz ein oder mehrere Beispiele gemacht.
Zum Schluß gab es dann auch noch eine Hausaufgabe. Wir sollen bis Samstag die Übungsaufgaben 1 und 2 lösen. Finden tun wir diese auf der Plattform.
Ich habe mich mal an der Lösung versucht. Hoffe ich liege nicht allzu doll daneben. Werden wir aber Samstag dann genauer wissen.
Update:
Habe die richtigen Lösungen (nach der Vorlesung) jetzt eingestellt!
Das war also die erste Vorlesung Umsatzsteuer – das war die erste Vorlesung bei Hr. Honig Honisch. Lustig wars irgendwie. Glaube das Thema kann man auch deutlich langweiliger rüberbringen. Ok – aber was wurde eigentlich angesprochen. Genau – es ging um steuerbare und nicht steuerbare Umsätze (steht alles im § 1 (1) UStG). Dort haben wir uns Begriffe wie Lieferung und sonstige Leistung angeschaut.
Achso, was vielleicht noch gut zu wissen wäre – bitte die Übungsaufgaben (siehe Fom-Plattform) mit zu den Vorlesungen schleppen.
So, das war nu die letzte Vorlesung bei Hr. Formel in BStG. Wie versprochen kam nix Neues dran. Wir haben zwei Beispiele durchgesprochen und gelöst. Ich nenne diese Beispeile mal “Klausurbeispiele”. Wer sich auf die Fachprüfung vorbereiten will – hier gibt’s meine Mitschrift!
Heute war Vertretung angesagt. Und zwar in der Form von Hr. Hermes. OK – Â folgende Themen haben wir abschliessend behandelt:
 1. sonstige Einkünfte gem. §22 EStG – Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung
2. sonstige Einkünfte gem. §22 Nr. 1a EStG – Unterhaltsleistungen
3. Altersentlastungsbetrag gem. 24a EStG
Zu jedem Thema gab es ein paar knackige Beispiele.
Die Woche ging echt rum wie nix. Aprospros nix – habe natürlich wieder nix geschafft was ich mir so vorgenommen habe. Dabei wollte ich so viel bloggen. Aber alles der Reihe nach (in verkürzter bzw. komprimierter Form)
Mittwoch, 24.10.2007 – Finanzierung
Langsam frage ich mich wirklich warum wir den Matheschein überhaupt gemacht haben, oder warum hängen wir seit 3 Vorlesungen an einfachsten Zinsberechnungen fest? – Ich weiß es auch nicht. Die gemachten Aufgaben reiche ich nach. Bis zur Fachprüfung werde ich es hoffentlich schaffen.
Freitag, 26.10.2007 – betriebliche Steuerlehre (BStG)
War mal wieder das Wochenhighlight. Schade das es schon die vorletzte Vorlesung war. Die gesammelten Aufgaben des Bereichs BStG gibt es unmittelbar nach der letzten Vorlesung Mitte November.
Samstag, 27.10.2007 – betriebliches Personalwesen
Nach einem Hoch folgt ein Tief – wie wahr. Haben uns mit der Personalauswahl und Auswahltest beschäftigt – ein paar Anekdoten gehört um dann pünktlich um 11:45 Uhr ins Wochenenede zu flüchten.
Montag, 29.10.2007 – Datenverarbeitung I (Hr. Schäfer)
Kurzer Auftritt heute. Dozent ging es nicht so gut. Haben über Eingabe- und Ausgabegeräte gesprochen. Um 20 Uhr war schon schluß….
Haben mit “Einkünften aus Kapitalvermögen ” abgeschlossen und mit “Einkünften aus Vermietung unf Verpachtung” angefangen – oder auch abgeschlossen?
Naja – hier sind die Fälle:
Fälle vom 15.10.2007
So kurz vorm Feiertag haben wir uns mit Rehtsbehelfsfristen beschäftigt. Schaut euch mal am Besten das Prüfungsschema von Seite 18 des Skripts an. Alle Fallbespiele aus dieser Vorlesung findet hier hier – klick mich!
Haben die “Nichtselbständige Arbeit” nach § 19 EStG beendet. Insgesamt haben wir hierzu jetzt 7 Fallbeispiele gelöst. Ok – habe die alle zusammen in einem Skript niedergeschrieben. Viel Spaß damit!
Klick mich ! – EStG Fälle §19
Dann war auch noch ein wenig Zeit für §20 EStG übrig. Dort haben wir uns u.a. schon mal das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden angeschaut. Haben aber noch keine Fallbeispiele gelöst.
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