Nun haben wir die Fachprüfung Wirtschaftsrecht hinter uns. Ob es gut gelaufen ist kann ich gar nicht sagen. Mein Gefühl sagt mir aber: “Es müßte auf jeden Fall gereicht haben!”.
Die Prüfung bestand aus drei Teilen. BGB (Gahlen), HGB (Hoß) und Öffentliches Recht (Flocke). In jedem Fach wurden 20 multiple Choice Fragen gestellt (nicht 30 wie Hr. Hoß uns gesagt hat). Zum großen Teil ähnelten die Fragen denen aus der Probeklausur bzw. denen die man im Netz so findet. Allerdings unterscheiden sich die angebotenen Anwortmöglichkeiten sehr. Also für die, die diese Klausur noch schreiben müssen – nimmt die Fragestellungen, aber lernt nicht die Antworten auswendig. Das bringt nix. Schaut lieber das ihr die abgefragten Themen versteht.
Ansonsten – Daumen drücken!
Also heute haben wir ja die Übungsklausur besprochen. Denke die sollte jeder haben. (Habe leider nicht die Zeit diese in Netz zustellen, da sie nur in Papierform vorliegt.)
Im Anschluß ist Hr. Hoß noch auf die Schwerpunkte der Fachprüfung eingegangen. Wir sollten uns auf jeden Fall folgende Themen anschauen:
BGB
Willenserklärungen (inkl. Minderjährige)
Abstraktionsprinzip
Stellvertretung
Verjährung
Leitungsstörungen kommen nicht dran!
HGB
Gewerbe
Kaufmannsbegriff (Arten, wer ist Kaufmann?)
Vertretung (Prokura, Handlunsgbevollmächtigter, Ladenangestellte)
Firmengrundsätze
Abgrenzung Klein- und Normalgewerbe
§25 HGB ( Übernahme eines Gewerbes,Weiterführung des Firmennamens)
Handelsgeschäft (kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, kaufmännisches Bestätigungsschreiben)
Spediteur/ Frachtgeschäft (nur Randthema)
keine Kassa Klauseln und Inco-Terms
weiterhin unwichtig Franchis, Vertragshändler, Lagergeschäft
Die Klausur wird pro Themennblock (BGB, HGB) ca. 30 Fragen umfassen. Hr. Hoß will auch 2 kleine Fallfragen stellen. Wobei aber die Antworten vorgegeben sind. Also keine eigene Formulierung gefragt. Weiterhin kann es sein, dass ein bis zwei Fragen mit Freitext vorkommen (siehe hierzu Frage 36)
1) das Frachtgeschäft
Beteiligte: Absender, Empfänger, Frachführer, Spediteur
Pflichten des Absenders
Haftung des Frachtführers
Haftungsbegrenzung
Umzugsgut
Speditionsgeschäft
Hauptpflichten des Versenders
Verjährung
Beendigung
Fall 15: Lösung: a) Frachtführer; b) Spediteur Mehr…
meinungen